Der Alkoholkonsum von Jugendlichen hat stark zugenommen, was am Komasaufen und Gewohnheitstrinken der Jugendlichen gut erkennbar ist. Immer mehr 15-16-jährige werden wegen chronischer Alkoholabhängigkeit eingeliefert. Ein Viertel der Pubertierenden trinkt einmal im Monat zuviel. Bereits ein Prozent der 11-jährigen konsumiert einmal in der Woche Alkohol. Auch durch diese Vorfälle ist die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing der Meinung, dass der Staat zum Handeln gezwungen wird. Sie stimmt auch Ursula von der Leyen bei dem umstrittenen Vorschlag, Jugendliche verstärkt als Testkäufer einzusetzen, um herauszufinden, ob sich Gastwirte, Supermärkte und Trinkhallen an den Jugendschutz halten zu. Jedoch waren die Bedingungen von Sabine Bätzing klar: die Testkäufer müssen ein Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben, sie müssen von der Behörde betreut werden und sie müssen auch gut geschult sein. Die bereits erfolgten Einsätze der Testkäufer waren positiv und erfolgreich. Absolutes Alkoholverbot für Jugendliche, bis zu ihrem 18. Lebensjahr, hält Bätzing allerdings nicht für gut. Ihrer Meinung nach sollten sie lernen mit Alkohol in Maßen und verantwortlich umzugehen. Eltern und Erwachsene müssen den Alkoholkonsum richtig vorführen, denn der Nachwuchs ahmt ihn nach. Auf der einen Seite nimmt der Staat 3,3 Milliarden Euro mit den Alkoholsteuern ein, auf der anderen Seite kosten die Autounfälle, Krankheiten etc. wegen des Alkoholkonsums den Staat 19 Milliarden Euro. Der Alkohol ist somit nur für den Produzenten eine gute Einnahmequelle.
Der Alkoholkonsum der Jugendlichen nimmt ständig zu, doch ich denke nicht, dass der Alkoholkonsum generell fast ganz zu stoppen ist. 16-jährige können sich z.B. von älteren Geschwistern oder Freunden Alkohol kaufen lassen, welcher mit 16 Jahren verboten ist. Wenn man eine Diko besucht, können auch 16-jährige Tequilla und andere „harte“ Getränke kuafen. Würde man jedoch z.B. rote Bändchen für unter 18-jährige und blaue Bändchen für über 18-jährige Besucher am Eingang bekommen, könnten es die Bediensteten an der Bar deren Alter sehen und den Jugendlichen die noch nicht 18 Jahre alt sind keine „harten“ Getränke verkaufen. Ein älterer Freund könnte das Getränk jedoch wiederum für einen kaufen. Sinnvoll klingt z.B. dass Diskotheken, in denen Alkohol ausgeschenkt wird, ab 18 Jahren sind. Allerdings wurde dies in der Disko „Enjoy“ ausprobiert und die Einnahmen sowie die Besucherzahlen gingen drastisch zurück. Eine wirkliche Lösung ist nicht in Sicht.
Strenge Strafen beim Verstoß gegen das neue Alkoholgesetz, das in zwei Monaten in Kraft tritt, sind sinnvoll. Ein vollkommenes Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 ist jedoch nicht klug. Ich bin der gleichen Meinung wie Sabine Bätzing. Wir Jugendlichen sollten lernen mit Alkohol in Maßen und verantwortlich umzugehen. Das neue Alkoholgesetz verbietet auch den Besitz von „hartem“ Alkohol. Das ist eigentlich sehr einleuchtend, denn wird ein Jugendlicher beim Tragen einer solchen Flasche erwischt, kann er immer noch sagen, er bringt sie nur zu seinem Vater. Dem Jugendlichen kann somit nicht nachgewiesen werden, wenn er nicht direkt beim Trinken erwischt wird. Man sollte den Alkoholkonsum nicht erst ab 18 einführen, sondern bessere Kontrollen durchführen.
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